Öffentliches Beschaffungs­recht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des öffentlichen Beschaffungsrechts.

Wir begleiten und beraten Sie als Vergabestelle oder Anbieter:in während des Beschaffungsverfahrens und vertreten Sie vor Gericht, wenn es zu einer Beschwerde kommt.

Dabei ist unsere Rolle – je nach Bedürfnis – ganz unterschiedlich. Unser Einsatz kann alles zwischen einem kurzen ad hoc-Austausch von ein paar Minuten bis zu einer mehrmonatigen, intensiven Zusammenarbeit bedeuten.

Unser Angebot für Vergabestellen & ihre Berater:innen

Unser Angebot für Anbieter:innen

Wir unterstützen Anbieter:innen, die sich mit einer Ausschreibung auseinandersetzen, ein Angebot einreichen möchten oder bereits eingereicht haben, und beraten sie dazu, wo bereits jetzt erste Weichen zu stellen sind.

Wir prüfen für Anbieter:innen, die einen Zuschlag verpasst haben, ob eine Beschwerde möglich und sinnvoll ist, und vertreten sie, wenn gewünscht, vor Gericht.

Ebenso unterstützen wir Anbieter:innen, die einen Zuschlag erhalten und einen Vertrag unterzeichnet haben, wenn es während des Vertragsverhältnisses zu Problemen kommt.